Das Ziel der Schule sollte immer sein, harmonische Persönlichkeiten und nicht Spezialisten zu entlassen.
Albert Einstein

Möglichkeiten nach der HAK-Matura

Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit

Die AbsolventInnen der Handelsakademie sind grundsätzlich für höhere kaufmänni-sche und administrative Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung qualifiziert.
Für SchülerInnen ab dem 16. Lebensjahr, welche die Ausbildung an der HAK nicht abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit der weiteren Ausbildung in einem Lehrverhältnis (Anrechnung des 1. Jahrganges als Lehrjahr möglich).

Weiterbildung nach dem Abschluss der BHAK

AbsolventInnen der HAK können jedes Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen und Akademien aufnehmen.

Ersatz der Unternehmerprüfung

Für Meisterprüfungen im Rahmen eines Handwerks und zur Zulassung zu reglemen-tierten Gewerben benötigst du die Unternehmerprüfung. Du ersparst dir die Unter-nehmerprüfung sowie damit verbundene Kosten, da Kurse, die von Bildungsinstituten angeboten werden, oft sehr aufwändig und kostspielig sind.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Gewerbebetriebes

Für die Erlangung eines Gewerbescheines für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis Pflicht. Je nach Art des Gewerbes wird er erbracht durch HAK-Abschluss und eine fachliche Tätigkeit unterschiedlicher Dauer: z.B. für folgende Be-rufsfelder: Buchhaltung, Inkassoinstitute, Unternehmensberatung, Versicherungs-agent, Vermögensberatung, Arbeitsvermittlung, Immobilienmakler, Transportagent, Spediteure, Reisebüros.

In 3 Semestern von der HAK zum Universitätsabschluss

Seit 1.1.2006 gibt es die Möglichkeit für HAK-AbsolventInnen das Bakkalaureat-Studium berufsbegleitend in 3 statt 6 Semestern zu absolvieren.

zukunft

Möglichkeiten nach dem HAS-Abschluss

Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit

Die AbsolventInnen der Handelsschule sind grundsätzlich für mittlere kaufmännische und administrative Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung qua-lifiziert.

Für SchülerInnen ab dem 16. Lebensjahr, welche die Ausbildung an der HAS nicht abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit der weiteren Ausbildung in einem Lehrverhältnis (Anrechnung der 1. Klasse als Lehrjahr möglich).

Weiterbildung nach dem Abschluss der HAS

Für AbsolventInnen der HAS ist der Zugang zu einem Studium an der Hochschule, Universität, an Fachhochschulen und Akademien über folgende Wege möglich:

  • Absolvierung der HAK für Berufstätige (z.B. Abend-HAK in Liezen)
  • Ablegung der Studienberechtigungsprüfung
  • Ablegung einer Berufsreifeprüfung
  • Absolvierung des HAK-Aufbaulehrganges (z.B. Abend-HAK in Liezen)

Ersatz der Unternehmerprüfung

Für Meisterprüfungen im Rahmen eines Handwerks und zur Zulassung zu reglemen-tierter Gewerben benötigst du die Unternehmerprüfung. Du ersparst dir die Unter-nehmerprüfung, sowie die damit verbundene Kosten, da Kurse, die von Bildungsinsti-tuten angeboten werden, oft sehr aufwändig und kostspielig sind.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Gewerbebetriebes

Für die Erlangung eines Gewerbescheines für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis Pflicht. Je nach Art des Gewerbes wird er durch HAS-Abschluss und eine fachliche Tätigkeit unterschiedlicher Dauer erbracht:
z.B. für Buchhaltung, Inkassoinstitute, Unternehmensberatung, Versicherungsagen-turen, Vermögensberatung, Arbeitsvermittlung, Immobilienmakler, Transportagentu-ren, Speditionen, Reisebüros.

Foto Zukunft © memephoto/PIXELIO

HAK-News

16./17.2.2012
Volleyballturnier der BHAK/BHAS Liezen

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